Erklärung zur Barrierefreiheit
Wählen Sie ein Element aus. EVALAG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite von EVALAG.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Inhalte, die keine Texte sind, wie z.B. Grafiken und Bilder, sind nicht beschrieben (Alternativtext).
- Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht wahrnehmbar.
- Die Texte verfügen nicht über ausreichende Helligkeitskontraste, sodass sie von sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können.
- Nicht alle wesentlichen Funktionen und Inhalte können auch ohne Computermaus oder Touchscreen-Eingabe bedient werden.
- Wiederkehrende und damit möglicherweise schon bekannte Bereiche einer Webseite können nicht übersprungen werden.
- Die Programmierung erleichtert nicht die Nutzung von Browsern und Screenreadern.
- Die Webseite stellt keine Inhalte in Gebärdensprache oder in leichter Sprache zur Verfügung.
- Die auf der Webseite verlinkten Dokumente sind nicht barrierefrei nach § 2 Satz 2 L-BGG-DVO.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.10.2024 erstellt.
Die Selbsterklärung beruht auf den Ergebnissen einer vereinfachten Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31.10.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
EVALAG
Alexander Chryssowergis
Leiter Administration/wissenschaftlicher Referent
Europaplatz 11
69115 Heidelberg
Telefon: 0049-6221-405462-11
E-Mail: chryssowergis(at)evalag.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.