Thematik und Zielsetzung
Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.11.2024 wurde die Musterrechtsverordnung (MRVO) und damit das Akkreditierungssystem angepasst und weiterentwickelt. Die aktuellen Änderungen bringen neue Anforderungen und erweiterten Gestaltungsspielraum für Hochschulen mit sich, sowohl inhaltlich, beispielsweise in Bezug auf § 15 „Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleich“ und § 16 „Joint Programmes“, als auch im Hinblick auf die Akkreditierungsverfahren. So ergeben sich nach § 17 beispielsweise Änderungen für systemakkreditierte Hochschulen. Gleichzeitig werfen viele der Neuerungen noch Fragen auf.
In dieser Veranstaltung erhalten Hochschulvertretungen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der MRVO 2024 im Vergleich zur vorherigen Rechtslage. Im Mittelpunkt stehen die veränderten Kriterien (z. B. Anerkennung und Anrechnung, Prüfungskonzept) und Verfahrensregeln sowie deren konkrete Auswirkungen auf die hochschulinterne Planung und Durchführung von Akkreditierungsverfahren. Dabei gehen wir auf die Interessen der Teilnehmenden ein und diskutieren die Änderungen aus Perspektive unterschiedlicher Hochschulen.
Die Weiterbildung zeigt auf, wie Hochschulen die neuen Vorgaben künftig nutzen bzw. implementieren können. Dabei werden sowohl neue Chancen als auch potenzielle Herausforderungen thematisiert.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Hochschulvertretungen, die mit Akkreditierungsverfahren betraut sind, und möchte einen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Neuerungen an den jeweiligen Standorten leisten
Veranstaltungsdetails
Max. Teilnehmer: 16
Anmeldungen: 3
Freie Plätze: 13
Preis: 180
€
Preis für Angehörige von staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg: 140 €
Ort
Zoom-Videokonferenz
Startdatum und Uhrzeit
19.05.2026: 09:30 – 13:00