Neues Führungsduo
Seit dem 1. Februar 2022 wird evalag erstmals von einem Stiftungsvorstand geleitet, der sich aus zwei Personen zusammensetzt. Die neuen Stiftungsvorständinnen sind Dr. Aletta Hinsken und Dr. Sibylle Jakubowicz. Die beiden konnten sich in einem offenen Bewerbungsverfahren als neue Doppelspitze gegen alle externen Bewerber:innen durchsetzen. Gemeinsam verfügen sie über mehr als 19 Jahre evalag-Arbeitserfahrung.
Dr. Aletta Hinsken ist seit 2015 bei evalag beschäftigt und war im Bereich der Akkreditierung im gesamten Angebotsportfolio tätig. Seit 2016 ist sie Leiterin der Abteilung Akkreditierung, Zertifizierung und Begutachtung. In der Geschäftsführung übernimmt sie vor allem den Bereich Personal. Sie bringt für die neue Aufgabe als Stiftungsvorständin Erfahrungen aus dem Studium des Wissenschaftsmanagements, aber auch aus verschiedenen hochschulischen Tätigkeiten mit, u. a. aus der Lehre, aus der Hochschuldidaktik sowie aus der Tätigkeit als Mentorin zur Karriereentwicklung von Frauen im Wissenschaftsbereich. Ihre Funktion als Abteilungsleitung wird sie auch als Stiftungsvorständin von evalag beibehalten.
Dr. Sibylle Jakubowicz arbeitet seit 2008 bei evalag und war vor allem in der Beratung zur Organisationsentwicklung, der Weiterbildung von Hochschulangehörigen und der Evaluation tätig. Seit 2009 ist sie Leiterin der Abteilung Beratung, Evaluation und Organisationsentwicklung und war seit 2011 auch stellvertretende Stiftungsvorständin. In der Geschäftsführung übernimmt sie insbesondere den Bereich Finanzen. Dazu bringt sie neben ihrer Ausbildung als Volkswirtin Erfahrungen aus internationalen Forschungsprojekten und der Tätigkeit als Studiengangsleiterin eines internationalen BWL-Studiengangs an einer österreichischen Fachhochschule mit. Auch sie wird ihre Funktion als Abteilungsleiterin beibehalten.
Neue evalag-Satzung
Um eine Doppelspitze in der Leitung von evalag zu ermöglichen, war eine umfangreiche Satzungsänderung erforderlich. Dabei wurden auch weitere Regelungen präzisiert, wie beispielsweise zur onlineDurchführung von Sitzungen. Die geänderte Satzung wurde am 29. Juli 2021 im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht und trat damit in Kraft.