Zertifizierung
Die wissenschaftliche Weiterbildung unterliegt bislang – anders als jegliche Formen von Studiengängen im gestuften System – keiner Akkreditierungspflicht. So sind die Zertifizierungsverfahren niemals obligatorisch, es sei denn, die Einrichtung strebt die Vergabe von „Bildungsurlaub“ an. Dann ist i. d. R. ein Gütesiegel notwendig – und die Verfahren von EVALAG tragen das Prädikat Gütesiegel.
Darüber hinaus bieten Zertifizierungsverfahren für Hochschulen und hochschulische Weiterbildungseinrichtungen auch die Möglichkeit, sich mit Prozessen der Qualitätssicherung auseinanderzusetzen, die erfahrungsgemäß wichtige Reflexionsprozesse anstoßen, die Entwicklung und die Leistungsfähigkeit einer Organisation vorantreiben und durch Standardisierung der Qualitätssicherung Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen.
Dies hat nicht nur organisationsinterne Vorteile, sondern stellt auch einen Wettbewerbsvorteil dar.