Im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg thematisiert §33 die Voraussetzungen für die Externenprüfung. Für Hochschulen als Anbieter:innen von Weiterbildungsangeboten kann die Umsetzung der Externenprüfung entsprechend dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen zentral in ihrer Angebotsgestaltung sein.
In dieser Weiterbildung widmen wir uns den Voraussetzungen, die §33 LHG thematisiert. Zu diesen zählen u.a., dass das Fach an der Hochschule einschließlich der Prüfungskompetenz vertreten ist und dass die Hochschule einen Kooperationsvertrag mit der Bildungseinrichtung schließt, die das Vorbereitungsprogramm durchführt. Ebenso betrachten wir die vorgeschriebene Akkreditierung oder Zertifizierung der Externenprüfung in Verbindung mit dem jeweiligen Vorbereitungsprogramm.
Diese und weitere Voraussetzungen im LHG werden vorgestellt und anhand ihrer Umsetzung an der Universität Mannheim bzw. der dort angesiedelten Mannheim Business School betrachtet. Basierend darauf diskutieren wir eine mögliche Umsetzung der Externenprüfung in der Praxis der Angebotsentwicklung in Kooperation mit Einrichtungen. Dabei wird der Transfer zu unterschiedlichen Fachbereichen ermöglicht.
Zielgruppe
- Leitungen von Weiterbildungseinrichtungen
- Mitarbeiter:innen aus dem Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung
- Regional- und Fachvernetzer:innen
Die Weiterbildung richtet sich aufgrund der Spezifika des Landeshochschulgesetz in erster Linie an Hochschulen in Baden-Württemberg.
Referent:
Dipl.-Pol. Benjamin Pfleger ist Beauftragter für Akkreditierungen an der Universität Mannheim und seit vielen Jahren im Bereich Qualitätssicherung auch im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung an der Mannheim Business School tätig.
Veranstaltungsdetails
Max. Teilnehmer: 16
Anmeldungen: 16
Freie Plätze: 0
Es existiert eine Warteliste
Preis: 150
€
Preis für Angehörige von staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg:
0 €
Ort
Zoom-Videokonferenz
Startdatum und Uhrzeit
17.09.2024: 09:30 – 13:00
Referent:in
- Dipl.-Pol. Benjamin Pfleger (Universität Mannheim)