Programmakkreditierung

EVALAG ist seit 2009 vom Akkreditierungsrat als Akkreditierungsagentur zugelassen und hat bereits mehr als 160 Verfahren zur Programmakkreditierung durchgeführt. Bei der Begutachtung von Studiengängen stehen wir Ihnen sowohl für die Verfahrensbegleitung von Programmakkreditierungen, über die der Akkreditierungsrat entscheidet, als auch für Studiengänge außerhalb des Bachelor-/Mastersystems sowie im internationalen Kontext zur Verfügung.

Unser Serviceverständnis 

  • Intensive und verbindliche Begleitung des Prozesses
  • Berücksichtung und Anwendung aller gesetzlicher Vorgaben 
  • Realisierung einer verlässlichen Zeitplanung
  • Sichtung Ihrer Unterlagen und Prüfung auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Zusammenstellung passgenauer Gutachtendengruppen

Unser Qualitätsanspruch

Bei jedem Verfahren steht für uns Ihre Hochschule im Fokus! Darüber hinaus legen wir Wert darauf, dass …

  • wir Sie kompetent und zielorientiert im Begutachtungsverfahren begleitet, 
  • wir gemeinsam das Verfahren so ressourcenschonend wie möglich gestalten,
  • wir Ihre individuellen Belange in das Verfahren mit einbinden, 
  • wir Gutachtendengruppen zusammenstellen, die Sie als „critical friends“ in der Weiterentwicklung Ihres Studiengangs unterstützen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Dr. Aletta Hinsken

Stiftungsvorständin
Leiterin der Abteilung für Akkreditierung, Begutachtung und Zertifizierung

++49 (0)621.128545-60
hinsken(at)evalag.de

Unser Leistungsspektrum im Bereich der Programmakkreditierung

Einzelverfahren

Bei einem Einzelverfahren wird ein Studiengang an staatlichen sowie staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Rahmen der Programmakkreditierung begutachtet und nach Antragsstellung durch den Akkreditierungsrat entschieden. 

Der Studiengang wird hinsichtlich der Erfüllung der fomalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien im Rahmen eines Peer-Review-Verfahren bewertet. Das Ergebnis der Bewertung wird im Akkreditierungsbericht strukturiert dargelegt. 

Die Begutachtung eines einzelnen Studiengangs erlaubt eine vertiefte Auseinandersetzung und eine Schwertpunktsetzung auf Details. EVALAG legt, wie in allen Verfahren, dezidiert Wert auf eine bedarfsgerechte Verfahrensgestaltung. 

Bündelverfahren

Bis zu zehn Studiengänge können bei inhaltlicher Nähe in einem Bündel begutachtet werden. Besonderheiten bei Bündelverfahren stellen Kombinationsstudiengänge da.

Die Bündel sollten beim Akkreditierungsrat vor Verfahrensbeginn genehmigt werden. Hierbei wird empfohlen, die Zusammensetzung der Gutachter:innengruppe mit anzugeben. 

Jeder einzelne Studiengang ist Begutachtungsgegenstand in dem Verfahren und wird entsprechend der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien begutachtet. Der Akkreditierungsbericht bietet bei Bündelbegutachtungen die Möglichkeit der summarischen Darstellung und Bewertung. 

Um ein entwicklungsorientiertes Verfahren zu realisieren, legt EVALAG bei Bündelbegutachtungen auf den Profilzuschnitt bei der Zusammensetzung der Gutachter:innengruppe sowie auf die spezifische Begehungsgestaltung besonderen Wert.

Joint Programmes und European Approach

Der „European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes“ bietet seit 2015 die Möglichkeit, Bewertungen internationaler Qualitätssicherungsagenturen unter definierten Voraussetzungen anzuerkennen. Nach diesem europäischen Ansatz können gemeinsame Angebote (= joint programmes) von deutschen und weiteren Hochschulen im europäischen Ausland, die entsprechend mit einem Joint Degree abschließen, akkreditiert werden. Die Entscheidung kann durch die jeweiligen Entscheidungsinstanzen (bspw. Akkreditierungsrat) und Länder anerkannt werden. Das entwickelte Verfahren und die definierten Standards erleichtern die Anerkennung und schaffen länder- und kulturübergreifend Transparenz. 

Joint Programmes zeichnen sich im Sinne des European Approach durch ein integriertes Curriculum aus. Die Koordination und das Angebot liegen dabei in der gemeinsamen Verantwortung der verschiedenen Hochschulen aus Ländern des Europäischen Hochschulraums (EHEA – European Higher Education Area). Die Studiengänge führen zu Doppel-/Mehrfach-Abschlüssen oder einem gemeinsamen Abschluss. 

Besondere Studiengangsformen und -inhalte

EVALAG begleitet Sie bei Begutachtungsverfahren von Studiengängen mit "besonderem Profilanspruch", z. B. den Profilen dual oder berufsintegrierend. Darüber hinaus verfügt EVALAG über ausgewiesene Expertise im Bereich der Qualitätssicherung und Governance in der Lehrer:innenbildung

Im Bereich der Kunst, Musik und Darstellendem Spiel arbeitet EVALAG mit den verschiedenen Hochschulformen und Akademien zusammen. Modulare Baukastenstudiengänge, große Module aufgrund von Inszenierungen, kleine Module und viele Prüfungen aufgrund von Vorspielen sind für EVALAG Kern von Studiengängen an Kunst- und Musikhochschulen. Aufgrund der vielfältigen Erfahrungen und dem Verständis der spezifischen Belange von Kunst- und Musikhochschulen sowie Akademien kann EVALAG die Einrichtungen auf dem Weg zur Stärkung der internen Qualitätskultur unterstützen. EVALAG weiß um die Situationen an Hochschulen und Akademien dieses Typs und denkt mit Ihnen alternative und innovative Wege zur Qualitätsentwicklung. 

Auch die Besonderheiten und Herausforderungen privater Hochschulen sowie die Akademisierung der Gesundheitsberufe mit der damit verbundenen Lehrkräftebildung für (Fach-)Berufsschulen sind im Portfolio von EVALAG fester Bestandteil. Ergeben sich Änderungen während des Verfahrens, wie zum Beispiel das Ende 2023 verabschiedete Pflegestudiumstärkungsgesetz, werden diese proaktiv von EVALAG aufgenommen und mit den Einrichtungen abgestimmt. 

Sie möchten ein Angebot von uns erhalten?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Kontakt aufnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Sie interessieren sich für unsere Leistungen im Bereich der internationalen Programmakkreditierung?

Dann erfahren Sie hier mehr.

Verfahrensablauf

Mit Hilfe der folgenden Grafik können Sie sich einen Überblick über einen idealtypischen Verfahrensablauf verschaffen. Dabei ist es unser Anspruch, die Wünsche und Vorgaben der beauftragenden Hochschule auch hinsichtlich der zeitlichen Planung des Verfahrens bestmöglich zu berücksichtigen.

Kriterien und Standards bei der Programmakkreditierung von Studiengängen in Deutschland

Rechtliche Grundlage für sämtliche Begutachtsverfahren im Bereich der Programmakkreditierung ist der Staatsvertrag (Studienakkreditierungsstaatsvertrag), der die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen regelt.

Die Musterrechtsverordnung (MRVO) gemäß Artikel 4 Absätze 1–4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017) bildet die gemeinsame, einheitliche Verfahrensgrundlage in allen Bundesländern und legt die Verfahrensdetails fest, sodass eine bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet wird.

Der Akkreditierungsrat (AR) entscheidet in regelmäßigen Sitzungen über die Begutachtungsverfahren. EVALAG führt das Begutachungsverfahren durch, die Ergebnisse werden in einem Akkreditierungsbericht dargelegt, der dem Akkreditierungsrat als Entscheidungsgrundlage dient.

Hilfreiche Dokumente & Links

Einige weitere wichtige und hilfreiche Dokumente und Links haben wir (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) als Erstinformation für Sie zusammengestellt. Bitte prüfen Sie die Aktualität der Angaben ggf. auf den Originalseiten der betreffenden Institutionen.

Akkreditierungsrat (AR)

Kultusministerkonferenz (KMK)

  • Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.03.2017) →PDF
  • Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.02.2017) →PDF

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

  • HRK: Leitlinien zu der Bennennung von Gutachterinnen und Gutachtern und der Zusammenstellung von Gutachtergruppen für Akkreditierungsverfahren. Entschließung der 23. Mitgliederversammlung der HRK am 14. November 2017, aktualisiert in der 24. Mitgliederversammlung der HRK am 24. April 2018 →PDF

Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG)

  • Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) – Standards and guidelines for quality assurance in the European Higher Education Area (ESG) →PDF

Wissenschaftsrat (WR)

Kultusministerkonferenz (KMK)

  • Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.03.2017) →PDF
  • Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.02.2017) →PDF

European Approach

  • Europäischer Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint-Programmes/European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes (EA) →PDF

Links

  • Stiftung Akkreditierungsrat
    www.akkreditierungsrat.de
  • Kultusministerkonferenz / KMK
    www.kmk.org
  • Hochschulrektorenkonferenz / HRK
    www.hkr.de
  • Wissenschaftsrat
    www.wissenschaftsrat.de

Welches Verfahren dürfen wir für Sie durchführen?

  • Sie streben eine Systemakkreditierung Ihrer Universität oder Hochschule an?
    Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Sie suchen eine Agentur für ein Verfahren im internationalen Kontext?
    Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Sie möchten Ihre Weiterbildungseinrichtung oder
    ein Weiterbildungsangebot zertifizieren lassen?
    Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie benötigen Beratung?

Wie beraten Sie gerne zu Fragen rund um die
Organisationsentwicklung, die Systemakkreditierung oder
in weiteren Bereichen.

Zur Beratung