Beschwerdeverfahren
Institutionen, die evalag mit der Koordination und Durchführung von Begutachtungen von Studiengängen und Qualitätssicherungssystemen an staatlichen Hochschulen in Deutschland oder mit einem internationalen Akkreditierungsverfahren, einer Zertifizierung oder einem Evaluationsverfahren beauftragt haben, haben selbstverständlich die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen oder Einspruch gegen Beschlüsse und Entscheidungen einzulegen. Die Verfahrensweise bei Beschwerden finden Sie hier →PDF.
Sofern erforderlich wird dazu die Beschwerdekommission von evalag eingeschaltet. Diese ist ein unabhängiges Organ innerhalb der Stiftungsorganisation von evalag. Der Kommission gehören vier stimmberechtigte Mitglieder (→PDF) an.