Akkreditierung

Im deutschen Akkreditierungssystem durchlaufen alle Bachelor- und Masterstudiengänge ein Peer-Review-gestütztes Begutachtungsverfahren, bei denen die Ausgestaltung der Studiengänge unter Berücksichtung formaler und fachlich-inhaltlicher Anforderungen gemäß Studienakkreditierungsstaatsvertrag und Musterrechtsverordnung im Fokus steht. Die sich an die Erstakkreditierung anschließende Reakkreditierung von Studiengängen nimmt neben den Kriterien vor allem die Weiterentwicklung und den Studienerfolg in den Blick. Die derzeitige Rechtslage sieht eine Akkreditierungsfrist von acht Jahren vor. 

Die Studiengänge können entweder extern durch eine entsprechende Akkreditierungsagentur oder auch durch interne Prozesse im Rahmen der Qualitätsmanagementsysteme in Studium und Lehre begutachtet werden. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Systemakkreditierung der Hochschule. 

Bei dem Begutachtungsverfahren des Qualitätsmanagementsystems in Studium und Lehre an Hochschulen gelten ebenfalls die einschlägigen Kriterien aus Studienakkreditierungsstaatsvertrag und Musterrechtsverordnung, deren Einhaltung und Umsetzung die Hochschule bei erfolgreichem Durchlaufen nachweisen muss.