Nationale Akkreditierung
Programmakkreditierung
Ziel der Begutachtung eines Studiengangs im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens zur Vorbereitung der Antragsstellung der Hochschule auf Akkreditierung beim Akkreditierungsrat ist die Bewertung der fachlich-inhaltlichen Qualität und die Prüfung der Erfüllung der formalen Kriterien. Die Begutachtung erfolgt im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens. Grundlagen für die Begutachtung sind der Studienakkreditierungsstaatsvertrag →PDF und die zugehörige Rechtsverordnung des Sitzlandes der Hochschule sowie ggf. weitere Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Gebündelte Begutachtungsverfahren für maximal zehn Studiengänge (Bündel) sind möglich.
Systemakkreditierung
Ziel der Begutachtung eines Qualitätsmanagementsystems in Studium und Lehre zur Vorbereitung der Antragstellung der Hochschule auf Systemakkreditierung beim Akkreditierungsrat ist die Bewertung seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Gewährleistung der fachlich-inhaltlichen Qualität von Studiengängen und der Erfüllung der formalen Kriterien. Die Begutachtung erfolgt im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens. Grundlagen für die Begutachtung sind der Studienakkreditierungsstaatsvertrag →PDF und die zugehörige Rechtsverordnung des Sitzlandes der Hochschule sowie ggf. weitere Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Ihre Ansprechpartnerin ist Dr. Aletta Hinsken (Tel. ++49 (0)621.128545-60; hinsken(at)evalag.de).