Institutionelle Akkreditierung in der Schweiz
evalag wurde am 3. Juni 2016 vom Schweizer Akkreditierungsrat für Institutionelle Akkreditierungen an bzw. von Schweizer Hochschulen zugelassen.
Das aktuelle "Handbuch der institutionellen Akkreditierung von Hochschulen in der Schweiz" (→PDF) stellt das Verfahren vor.
Für weitere Informationen oder ein Angebot wenden Sie sich bitte an Dr. Aletta Hinsken (Tel. 0049 621 12 85 45 60; e-mail: hinsken(at)evalag.de).
Programmakkreditierung der Gesundheitsberufe in der Schweiz
evalag wurde am 9. März 2020 vom Präsidium des Schweizer Akkreditierungsrat für die Durchführung von Programmakkreditierungen nach HFKG und GesBG an bzw. von Schweizer Hochschulen zugelassen.
Der aktuelle "Leitfaden zur Akkreditierung von Studiengängen nach HFKG und GesBG" (→PDF) stellt das Verfahren vor.
Das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) regelt die Qualität der Ausbildungen an Hochschulen gemäß dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) in den Gesundheitsberufen. Dazu legt es u. a. die Kompetenzen fest, die die Absolvent_innen dieser Studiengänge erwerben müssen (Art. 3-5 GesBG), und verlangt die obligatorische Akkreditierung dieser Studiengänge (Art. 6 GesBG).
Gegenstand der Programmakkreditierung nach GesBG sind folgende Studiengänge:
• Bachelorstudiengang in Pflege
• Bachelorstudiengang in Physiotherapie
• Bachelorstudiengang in Ergotherapie
• Bachelorstudiengang in Hebamme
• Bachelorstudiengang in Ernährung und Diätetik
• Bachelorstudiengang in Optometrie
• Masterstudiengang in Osteopathie.
Für jeden dieser Studiengänge sind auf Basis der Gesundheitsberufekompetenzverordnung (GesBKV) eigene Akkreditierungsstandards erlassen worden, die im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens zusammen mit den fächerübergreifenden Qualitätsstandards für Studienprogramme gemäß Akkreditierungsverordnung HFKG (Art. 7 und Art. 23) auf ihre Erfüllung überprüft werden.
Hochschulen, die entsprechende Studiengänge anbieten, können mithilfe des Antragsformulars die Akkreditierung ihrer Studiengänge nach HFKG und GesBG beantragen (→PDF). Das Formular ist auch in französischer Sprache verfügbar (→PDF).
Für weitere Informationen oder ein Angebot wenden Sie sich bitte an Dr. Aletta Hinsken (Tel. 0049 621 12 85 45 60; e-mail: hinsken(at)evalag.de).
Beschwerdeverfahren
Weitere Informationen finden Sie →hier.